Die Farce der Richterin Aiello Gericht nimmt Beweise vorweg, um Verteidigung im Fall Evarella kaltzustellen
Am 23. September 2025 hat sich Richterin Aiello im Verfahren gegen Evarella endgültig selbst disqualifiziert – durch ein Verhalten, das an parteiliche Prozesssteuerung grenzt.
Sie hat die Ablehnung eines Gerichtsdolmetschers unter anderem damit begründet, dass Evarella den Comandante Giuseppe Manna auf italienisch beschimpft haben soll – und zitierte dabei den angeblich von ihr geäußerten Satz.
Doch genau dieser Satz ist Teil der noch ausstehenden Beweisaufnahme am 6. November. Er ist umstritten, nicht belegt, und wird erst verhandelt – und trotzdem benutzt Aiello ihn, um Fakten zu schaffen und so Evarellas Verteidigung kaltzustellen.
Das ist keine juristische Schlamperei. Das ist gezielte Vorwegnahme von Beweiswürdigung – im Dienste der Anklage.
Das Muster: Die Wahrheit steht schon vorher fest
Richterin Aiello hat damit das getan, was man einem unabhängigen Gericht nicht zugestehen kann: Sie hat eine bloße Behauptung der Carabinieri – ohne Anhörung, ohne Prüfung, ohne Beweis – als Grundlage für eine Entscheidung verwendet.
So wird aus einem unbewiesenen Vorwurf ein richterlich abgesegnetes Faktum, ohne dass die Angeklagte sich überhaupt wehren kann.
Man nennt das: Befangenheit mit Ansage.
Das Urteil steht schon fest – bestätigt vom eigenen Pflichtverteidiger
Besonders brisant: Bereits zwei Tage nach der ersten Anhörung, noch bevor ein einziges Beweismittel geprüft worden war, hat der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger in einer offiziellen PEC-Mitteilung geschrieben, dass das Ergebnis des Verfahrens „nicht günstig ausfallen wird“.
Ein düsteres Urteil – angekündigt, noch bevor der Prozess überhaupt begonnen hatte. Wenn selbst der Verteidiger offiziell vorab das Scheitern prognostiziert, stellt sich die Frage: Wozu überhaupt noch ein Verfahren?
Denn was hier stattfindet, ist kein gerechtes Verfahren zur Wahrheitsfindung, sondern ein institutionell abgesicherter Durchmarsch zur Verurteilung – ohne Chance auf echte Verteidigung, ohne offene Prüfung der Tatsachen.
Und das, obwohl längst klar ist: Evarella beherrscht die Sprache nicht ausreichend
Das Ganze ist umso absurder, als Evarellas Sprachprobleme gerichtlich längst festgestellt wurden:
- Die Staatsanwaltschaft selbst hat in der Akte 4195/23 dokumentiert, dass die selbige von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden soll
- Die Carabinieri haben das Informationsblatt über die Rechte des Festgenommen mit Übersetzung übergeben
- Der GIP Quattrocchi hat sogar das Fernbleiben des Dolmetschers bei der Haftprüfung mit „höherer Gewalt“ entschuldigt – also dessen Anwesenheit grundsätzlich als notwendig vorausgesetzt
Und trotzdem erklärt Aiello die Dolmetscherleistung für überflüssig – auf Grundlage eines Satzes, der nicht einmal verhandelt wurde.
Fazit: Wer so urteilt, darf nicht urteilen
Richterin Aiello hat durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie nicht mehr neutral, sondern prozessstrategisch handelt.
Sie glaubt der Polizei vor jeder Prüfung, setzt ihre Darstellung als Realität voraus und entzieht der Verteidigung damit jede Möglichkeit zur wirksamen Mitwirkung.
Das ist keine Nachlässigkeit – das ist systematische Ausschaltung der Verteidigung unter dem Deckmantel richterlicher Autorität.
Wer so handelt, gehört nicht mehr auf die Richterbank.
Sondern vor eine Kammer zur Überprüfung der Amtsführung.
